AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmen, Unternehmern und Kaufleuten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH, Bellenweg 199 47804 Krefeld (HRB 17243 AG Krefeld)

gegenüber
Unternehmen, Unternehmern und Kaufleuten


§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Gendler & Schmitz GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart
werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Gendler & Schmit Unternehmeragentur GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).


§ 2 Leistungen



(1) Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen des Onlinemarketings, Social Media sowie Mitarbeitergewinnung / Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs,insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Gendler & Schmitz Unternehmeragentur bleibt der Vergütungsanspruch von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (auch Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.

(4) Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google und Facebook jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH nicht verantwortlich.

(5) In Bezug auf die von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.

(8) Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen
und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.

(9) Sofern Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.

(10) Etwaige Kosten von Lizenzen für die Inanspruchnahme von Drittanbieterservices sind in der vereinbarten Vergütungspauschale von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH nur enthalten, wenn diese ausdrücklich im Angebot benannt sind. Anderenfalls hat der Kunde entsprechend anfallende Kosten separat zu tragen.


§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen



(1) Sofern eine Leistung von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem
Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die
nachstehenden Absätze 2-6.

(2) Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine
Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich
eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw.
Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde
gegenüber Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen
sind.

(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH
berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes
vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer
öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH gilt auch dann als abgenommen,
wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Gendler & Schmitz GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen
(Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen


Der Vertragsschluss zwischen Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH und dem Kunden kann fernmündlich,
schriftlich oder in Textform erfolgen.


§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen


(1) Die Preise, die von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich.
Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese
erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH erfolgt sofort nach
Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH ist grundsätzlich bei
Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH ist anders
lautend. Eine Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch
für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde
Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Gendler & Schmitz
Unternehmeragentur GmbH anzufragen.

(4) Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern
anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden
können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen
drei Werktagen nach Rückbuchung an Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH zu überweisen und die durch die
Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere
Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt
für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Sonstige Zahlungsinformationen

Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 53 18 65 2

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.


§ 7 Kündigung, Laufzeit



(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung
ist ausgeschlossen.

(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen/Recruiting gilt: Wird das
Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt,
verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete
Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.

(3) Absatz 1 gilt nicht in Bezug auf Verträge über die Erstellung von Fotografien.

(4) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

(5) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(6) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.


§ 8 Verzug / außerordentliche Kündigung



(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH beginnen nicht, bevor der
Rechnungsbetrag bei Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH sich vor, weitere
Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Gendler
& Schmitz Unternehmeragentur GmbH in Verzug, ist Gendler & Schmitz GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu
kündigen und die Leistungen einzustellen. Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH wird die gesamte Vergütung, die
bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.


§ 9 Erfüllung



(1) Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der
erforderlichen Sorgfalt durchführen. Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH ist berechtigt, sich dazu
uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und
stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von
Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH unberührt.


§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme



Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden,
Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.


§ 11 Nutzungsrechte



(1) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen/Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein
einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH erstellten
Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.

(2) In Bezug auf die Erstellung von Fotos und Videos gilt: Der Kunde erhält ein dauerhaftes, einfaches und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht eingeräumt (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung).

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH über.

(5) Die Weitergabe von Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.


§ 12 Haftung



(1) Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso
stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 13 Widerrufsrecht



Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen
kein Widerrufsrecht zu. Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher
Grundlage.

§ 14 Schlussbestimmungen


(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH und der Kunde
eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Gendler & Schmitz Unternehmeragentur GmbH.

AGB Stand: 01.07.2022 © Vervielfältigung verboten